Exzessive Boni sind nicht gesellschaftsfähig

Die variablen Vergütungsbestandteile sollten dem Bonus/Malus-Prinzip folgen. Exzessive Boni, insbesondere solche ohne nachhaltige Wertschöpfung , welche im Schadensfall nicht zurückbezahlt werden müssen sind nicht gesellschaftsfähig.

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Kommentare

  1. Nach der Krise sagt:

    Roger de Weck hat ein m.E. bemerkenswertes Manifest für einen anderen Kapitalismus geschrieben, das ich empfehlen kann.Online Bestellung bei Orell Füssli unter diesem Link: http://buch.ch/shop/home/…54-3/ID17943377.html

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